Der Fall

Prof. Dr. Barbara Tettenborn, Chefärztin Neurologie, Kantonsspital St.Gallen, stellte zu einer isolierten, einseitigen Trochlearisparese die Fehldiagnose „lakunärer Hirnstamminfarkt/mikroangiopathische Läsion“. Eine Demenz im Anfangsstadium. Prof. Barbara Tettenborn, verteidigte ihre Fehldiagnose während sieben Jahren, obwohl zweifelsfrei feststand, dass ein Unfall Ursache der „Trochlearisparese“ war. Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen, unter dem Vorsitz von Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, setzte diesem Spuk per Verfügung ein Ende. Die „lakunäre mikroangiopathische Läsion“ sei ein Verdacht der ersten Stunde gewesen und keine Diagnose.

Der Fall (Abbildung vom Umschlag) Aufsichtsbeschwerde mit Dokumentation

Verfügung mit Kommentar

Dokumente, Briefe und Befunde